Unsere Ausbildungen

Klasse: B, B96, BE

Klasse B

Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen. zG max. 3.500 kg. max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg.

Mindestalter: 18 Jahre oder Begleitetes Fahren mit 17 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM, L

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer
Unterricht
2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

Art Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 12

B96

Fahrzeugart:
Kombination aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhängern

Klasse B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg.

Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl „96“ erteilt.
Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg.

Mindestalter: 18 Jahre oder Begleitetes Fahren mit 17 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: B · Beinhaltet Klasse: AM, L

Theoretische und praktische Ausbildung

Theorie:
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

Art Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3
Schulung auf Autobahnen 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
Gesamt 5

Klasse: B196

Klasse B196

B196 ist ein Upgrade des Klasse B Führerscheins, das berechtigt A1 Leichtkrafträder zu fahren. Gültig nur im Inland.

Ein Aufstieg auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.

Voraussetzung:

Mindestalter 25 Jahre und min. 5 Jahre im Besitz der KL B.

Theorie Ausbildung:

4 klassenspezifische Motorradunterrichte (a 90 Min.)

Praxis Ausbildung:

min. 5 Doppelstunden (a 90 Min.)

Keine Theorieprüfung und praktische Prüfung erforderlich.

Fahrzeugart:

Leichtkrafträder mit Schaltung oder Automatik.

Hubraum max. 125 cm³

Leistung max. 11 kw

Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kw/kg

Klasse: A1, A2, A

Klasse A1

Fahrzeugart:
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
sowie dreirädrige Kfz bis 15 kW.

Keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr
für Fahrer unter 18 Jahren.
Mindestalter: 16 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM
Theoretische und praktische Ausbildung

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer
Unterricht
4 4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

Art Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 12

Klasse A2

Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)

Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: Nein Beinhaltet Klasse: AM, A1

Theoretische und praktische Ausbildung

Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von „A1“ auf „A2“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A1“)

Theoretische und praktische Ausbildung

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer
Unterricht
4 4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

Art Ohne Vorbesitz Bei Vorbesitz von Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen 4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 12 6

Bei (min. zweijährigem Vorbesitz von „A1“ auf „A2“) sind keine besonderen
Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Aber, praktische Prüfung muss sein.

Klasse A

Fahrzeugart:

Krafträder über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb. 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „ A“ 21 Jahre für Trikes. Geltungsdauer: 15 Jahre.
Vorbesitz erforderlich: Nein. Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2

Theoretische und praktische Ausbildung

Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von „A2“ auf „A“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A2“)

Theoretische und praktische Ausbildung:

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer
Unterricht
4 4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

Art Ohne Vorbesitz Bei Vorbesitz von Klasse A1 oder A2 leistungsbeschränkt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen 4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 12 6

Bei (mind. zweijährigem Vorbesitz von „A2“ auf „A“) sind keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Aber, praktische Prüfung muss sein.

Klasse: Mofa, AM

Klasse Mofa

Für das Führen von Mofas, Leichtmofas und motorisierten Krankenfahrstühlen im öffentlichen Verkehr ist lediglich eine Prüfbescheinigung, aber keine Fahrerlaubnis erforderlich.

Das Mindestalter für Mofa-Fahrer ist 15 Jahre (bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein).
Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, benötigt als Mofa-Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung
Wer nach dem 31.3.1965 geboren ist und keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, muss, wenn er ein Mofa fahren will, zuerst eine Mofa Ausbildung durchlaufen,

-darüber eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen und

-in einer theoretischen Prüfung eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.

Der Besitz eines gültigen in- oder ausländischen Führerscheins, gleich welcher Klasse, macht die Mofa-Prüfbescheinigung überflüssig.
Die Mofa-Prüfbescheinigung oder ein sie ersetzender Führerschein muss mitgeführt und zuständigen Personen zur Prüfung ausgehändigt werden.

Mindestalter: 15 Jahre. Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische und praktische Ausbildung:

Theorie:
mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praxis:
mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln, und mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten je Gruppe, wenn die Bewerber in einer Gruppe, die höchstens 4 Teilnehmer umfassen darf, ausgebildet werden.

Fahrzeugart:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

Klasse AM

Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor.
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren.
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Leermasse max. 350 kg.
Mindestalter: 15 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische und praktische Ausbildung:

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer
Unterricht
2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis: Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Klasse: L

Klasse L

Klasse L Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbsfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere
Flurförderfahrzeuge .bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse:keine

Theoretische und praktische Ausbildung:

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer
Unterricht
2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

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