Unsere Ausbildungen     

Klasse: B, B96, BE

Fahrzeugart:

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, A1, A2 oder A fallen. zG max. 3.500 kg. max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg.

Mindestalter: 18 Jahre oder Begleitetes Fahren mit 17 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM, L

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen KlasseMit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht126
Klassenspezifischer
Unterricht
22
Gesamt148
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

ArtStunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen5
Schulung auf Autobahnen4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit3
Gesamt12

Fahrzeugart:
Kombination aus PKW oder leichten LKW mit etwas größeren Anhängern

Klasse B96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg
zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg.

Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl „96“ erteilt.
Keine Prüfung, aber Schulung erforderlich.

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg.

Mindestalter: 18 Jahre oder Begleitetes Fahren mit 17 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: B · Beinhaltet Klasse: AM, L

Theoretische und praktische Ausbildung

Theorie:
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

ArtStunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen3
Schulung auf Autobahnen1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit1
Gesamt5

Klasse: B196

B196 ist ein Upgrade des Klasse B Führerscheins, das berechtigt A1 Leichtkrafträder zu fahren. Gültig nur im Inland.

Ein Aufstieg auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.

Voraussetzung:

Mindestalter 25 Jahre und min. 5 Jahre im Besitz der KL B.

Theorie Ausbildung:

4 klassenspezifische Motorradunterrichte (a 90 Min.)

Praxis Ausbildung:

min. 5 Doppelstunden (a 90 Min.)

Keine Theorieprüfung und praktische Prüfung erforderlich.

Fahrzeugart:

Leichtkrafträder mit Schaltung oder Automatik.

Hubraum max. 125 cm³

Leistung max. 11 kw

Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kw/kg

Klasse: A1, A2, A

Fahrzeugart:
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
sowie dreirädrige Kfz bis 15 kW.

Keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr
für Fahrer unter 18 Jahren.
Mindestalter: 16 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM
Theoretische und praktische Ausbildung

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen KlasseMit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht126
Klassenspezifischer
Unterricht
44
Gesamt1610
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

ArtStunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen5
Schulung auf Autobahnen4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit3
Gesamt12

Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)

Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: Nein Beinhaltet Klasse: AM, A1

Theoretische und praktische Ausbildung

Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von „A1“ auf „A2“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A1“)

Theoretische und praktische Ausbildung

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen KlasseMit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht126
Klassenspezifischer
Unterricht
44
Gesamt1610
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

ArtOhne VorbesitzBei Vorbesitz von Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen53
Schulung auf Autobahnen42
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit31
Gesamt126

Bei (min. zweijährigem Vorbesitz von „A1“ auf „A2“) sind keine besonderen
Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Aber, praktische Prüfung muss sein.

Fahrzeugart:

Krafträder über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb. 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „ A“ 21 Jahre für Trikes. Geltungsdauer: 15 Jahre.
Vorbesitz erforderlich: Nein. Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2

Theoretische und praktische Ausbildung

Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von „A2“ auf „A“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A2“)

Theoretische und praktische Ausbildung:

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen KlasseMit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht126
Klassenspezifischer
Unterricht
44
Gesamt1610
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – Mindestumfang der Sonderfahrten

ArtOhne VorbesitzBei Vorbesitz von Klasse A1 oder A2 leistungsbeschränkt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen53
Schulung auf Autobahnen42
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit31
Gesamt126

Bei (mind. zweijährigem Vorbesitz von „A2“ auf „A“) sind keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Aber, praktische Prüfung muss sein.

Klasse: Mofa, AM

Für das Führen von Mofas, Leichtmofas und motorisierten Krankenfahrstühlen im öffentlichen Verkehr ist lediglich eine Prüfbescheinigung, aber keine Fahrerlaubnis erforderlich.

Das Mindestalter für Mofa-Fahrer ist 15 Jahre (bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein).
Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, benötigt als Mofa-Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung
Wer nach dem 31.3.1965 geboren ist und keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, muss, wenn er ein Mofa fahren will, zuerst eine Mofa Ausbildung durchlaufen,

-darüber eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen und

-in einer theoretischen Prüfung eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.

Der Besitz eines gültigen in- oder ausländischen Führerscheins, gleich welcher Klasse, macht die Mofa-Prüfbescheinigung überflüssig.
Die Mofa-Prüfbescheinigung oder ein sie ersetzender Führerschein muss mitgeführt und zuständigen Personen zur Prüfung ausgehändigt werden.

Mindestalter: 15 Jahre. Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische und praktische Ausbildung:

Theorie:
mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praxis:
mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln, und mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten je Gruppe, wenn die Bewerber in einer Gruppe, die höchstens 4 Teilnehmer umfassen darf, ausgebildet werden.

Fahrzeugart:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor.
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

bbH max. 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren.
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor.
Leermasse max. 350 kg.
Mindestalter: 15 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische und praktische Ausbildung:

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen KlasseMit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht126
Klassenspezifischer
Unterricht
22
Gesamt148
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis: Grundausbildung – keine Sonderfahrten

 
 

Klasse: L

Klasse L Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbsfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere
Flurförderfahrzeuge .bbH max. 25 km/h auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre. Geltungsdauer: 15 Jahre. Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse:keine

Theoretische und praktische Ausbildung:

Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen KlasseMit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht126
Klassenspezifischer
Unterricht
22
Gesamt148
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praxis – keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

WIR SIND FÜR SIE DA!

UNTERRICHTSTERMINE
Montags: In Feuchtwangen um 19:30 bis 21:00 Uhr
Dienstags: In Aurach um 19:30 bis 21:00 Uhr

ADRESSE UND ANFAHRT